Kostenloser Rechner
Stundensatz berechnen: Was deine Arbeitsstunde kosten muss.
Trag Lohn, Kosten und Arbeitszeit deines Betriebs ein. Der Rechner zeigt den Verrechnungssatz, bei dem Kosten und Gewinn gedeckt sind, und woraus er besteht. Ohne Anmeldung, deine Zahlen bleiben im Browser.
Deine Zahlen
Startwerte: ein Beispielbetrieb mit einem Gesellen, keine Durchschnittswerte.
Dein Verrechnungssatz
57,01 €
je abgerechnete Stunde, netto
67,84 € brutto mit 19 % Umsatzsteuer
- Dein Lohn
- 22,43 €
- Mitarbeiter
- 18,94 €
- Betriebskosten
- 10,47 €
- Wagnis und Gewinn
- 5,17 €
Untergrenze ohne Gewinn51,83 €
Abgerechnete Stunden im Jahr2.408 h
Nötiger Stundenumsatz im Jahr137.280 €
Verbringst du eine Bürostunde pro Woche stattdessen beim Kunden, reichen 56,01 €.
Dein Gewerk (optional)
Aufgerundet auf volle Euro. Der Satz steht dann als Stundenposition im kostenlosen Angebotsgenerator, gespeichert nur in diesem Browser.
Oder gleich mit dem ganzen Betrieb: 30 Tage kostenlos testen — dein Satz steht dann bei der Einrichtung bereit.
Deine Zahlen bleiben in diesem Browser und werden nicht übertragen. Gespeichert wird nur der gerundete Satz, und nur wenn du ihn übernimmst.
Die Methode
So entsteht der Satz, am Beispiel der Startwerte.
Der Rechner nutzt die vereinfachte Zuschlagskalkulation, mit der kleine Betriebe ihren Stundensatz herleiten. Nichts daran ist geheim, und jede Zahl unten lässt sich mit dem Taschenrechner nachprüfen.
- 1 · Kosten im Jahr
54.000 € Unternehmerlohn, 45.600 € für den Gesellen und 25.200 € Betriebskosten ergeben 124.800 €.
- 2 · Abgerechnete Stunden
260 Werktage minus 28 Urlaub, 9 Feiertage und 8 Krankheitstage sind 215 Tage. Davon 60 % beim Inhaber und 80 % beim Gesellen: 2.408 Stunden.
- 3 · Selbstkosten
124.800 € ÷ 2.408 Stunden = 51,83 €. Darunter arbeitet der Betrieb mit Verlust.
- 4 · Verrechnungssatz
Mit 10 % für Wagnis und Gewinn: 57,01 € netto, für Privatkunden 67,84 € mit Umsatzsteuer.
Der Kunde bezahlt die Stunde auf der Baustelle. Die im Büro bezahlt er mit.
Der häufigste Fehler beim Stundensatz ist, vom Lohn aus zu rechnen. Im Beispiel kostet der Geselle 3.800 € im Monat, also 45.600 € im Jahr. Verteilt auf seine 1.376 abgerechneten Stunden sind das schon 33,14 € je Stunde, bevor Fahrzeug, Werkzeug, Versicherung oder ein einziger Euro für den Inhaber bezahlt sind.
Der zweite Hebel sind die Stunden selbst. Jede Stunde, die nicht beim Kunden landet, muss von den anderen mitgetragen werden. Deshalb verändert der Anteil der abgerechneten Zeit das Ergebnis stärker als fast jede Kostenposition: Im Beispiel senkt schon eine Bürostunde pro Woche, die der Inhaber stattdessen beim Kunden verbringt, den nötigen Satz auf 56,01 €.
Wohin die unbezahlten Stunden gehen
- Angebote kalkulieren, schreiben und nachfassen
- Rechnungen, Zahlungseingänge und Mahnungen
- Material bestellen und beim Großhändler abholen
- Fahrten, die nicht als Anfahrt berechnet werden
- Rüsten, Aufräumen, Werkzeug warten
- Kundentermine, Aufmaß ohne Auftrag, Telefonate
Die ersten beiden Zeilen kann Software kürzer machen, die Fahrt zum Großhändler nicht. Wie viel Zeit allein das Angebotschreiben kostet, zeigt der Papierkram-Kostenrechner.
Ehrlich gesagt
Was dieser Rechner nicht für dich erledigt.
Einkommensteuer, Rücklagen und Finanzierung stecken nur so weit drin, wie du sie in Unternehmerlohn und Gewinnzuschlag einrechnest. Für die belastbare Zahl gehört der Steuerberater an den Tisch.
Der Satz sagt, was eine Stunde im Jahresmittel bringen muss. Wie viele Stunden und welches Material ein einzelner Auftrag braucht, kalkulierst du weiterhin selbst.
Die Startwerte sind ein erfundener Beispielbetrieb. Ob dein Satz zu deiner Region und deinem Gewerk passt, beantwortet der Rechner nicht, er zeigt nur, was deine Zahlen verlangen.
Meister-, Gesellen- und Helferstunden werden gemittelt. Wer sie getrennt abrechnet, muss die Mischung so wählen, dass der Durchschnitt erreicht wird.
Und dann?
Ein Satz, der nur in der Tabelle steht, bringt nichts.
Er muss in jedem Angebot und auf jeder Rechnung ankommen. So läuft das in kurzhand, ohne dass du die Zahl ein zweites Mal abtippst.
- Leistungskatalog
- Du legst die Arbeitsstunde einmal mit deinem Satz an, bei Bedarf getrennt nach Meister und Geselle. Danach steht sie in jedem Angebot mit einem Tipp bereit. In jedem Tarif enthalten, auch im kostenlosen. Erstes Angebot ohne Anmeldung zusammenstellen
- Zeiterfassung
- Den Satz trägst du als Standard-Stundensatz ein. Erfasste Stunden übernimmt kurzhand damit als Rechnungsposition, ohne dass jemand Stundenzettel abschreibt. Ab dem Tarif Betrieb. Zur Zeiterfassung
- Nachkalkulation
- Ob der Satz im Alltag hält, zeigt die Nachkalkulation je Auftrag: geplante Stunden gegen erfasste, bewertet mit deinem Satz. Ab dem Tarif Betrieb. Wie Aufträge in kurzhand laufen
FAQ
Fragen zum Stundensatz im Handwerk
Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Verrechnungssatz?
Der Stundenlohn ist das, was ein Mitarbeiter je Stunde verdient. Der Verrechnungssatz ist das, was der Betrieb dem Kunden je Stunde berechnen muss: Er trägt zusätzlich die Arbeitgeberanteile, alle Stunden, die niemand bezahlt (Urlaub, Krankheit, Fahrten, Büro), die Betriebskosten und einen Gewinn. Deshalb liegt er immer deutlich über dem Lohn, den der Mitarbeiter auf der Abrechnung sieht.
Was gehört in den Unternehmerlohn?
Das, was du dir als Inhaber im Monat auszahlen willst, brutto vor Einkommensteuer, plus deine Kranken- und Pflegeversicherung und deine Altersvorsorge. Wer mit seinem Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist, ist in der Regel rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI), bis mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt sind (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI). Ein guter Anhaltspunkt ist, was du als angestellter Meister verdienen würdest, plus diese Beiträge.
Wie viele Stunden kann ich im Jahr wirklich abrechnen?
Weniger, als man denkt. Von 260 Werktagen gehen Urlaub, Feiertage und Krankheit ab. Von der verbleibenden Zeit rechnet ein Inhaber nur einen Teil beim Kunden ab, weil Angebote, Rechnungen, Einkauf und Fahrten dazwischenliegen. Im Beispiel dieses Rechners sind das bei 40 Wochenstunden 1.032 Stunden für den Inhaber und 1.376 für den Gesellen. Setz die Anteile auf deine eigenen Erfahrungswerte, sie haben den größten Einfluss auf das Ergebnis.
Gehört die Umsatzsteuer in den Stundensatz?
Nein. Gerechnet wird netto, die Umsatzsteuer kommt auf der Rechnung obendrauf und geht ans Finanzamt. Der Rechner zeigt den Bruttowert zusätzlich, weil Privatkunden in Bruttopreisen denken. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus, dann ist der Nettosatz auch der Preis für den Kunden.
Brauche ich für Meister, Geselle und Helfer unterschiedliche Sätze?
Oft ja. Dieser Rechner ermittelt einen durchschnittlichen Satz für den ganzen Betrieb, und der muss im Jahresmittel erreicht werden. Rechnest du Meister- und Helferstunden getrennt ab, verteile den Satz so, dass die Mischung über das Jahr wieder mindestens beim Durchschnitt landet. In kurzhand legst du dafür je Qualifikation eine eigene Stundenposition im Leistungskatalog an.
Wie oft sollte ich den Stundensatz neu berechnen?
Mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich etwas Größeres ändert: ein neuer Mitarbeiter, ein neues Fahrzeug, eine neue Werkstatt oder spürbar gestiegene Löhne. Wer den Satz jahrelang stehen lässt, verliert mit jeder Kostensteigerung ein Stück Gewinn, ohne es auf einer einzelnen Rechnung zu bemerken.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser, es gibt kein Konto und keine Übertragung deiner Zahlen. Nur wenn du auf „Angebot anlegen“ klickst, legt der Browser den Satz als Position im Angebotsentwurf ab; wählst du „30 Tage kostenlos testen“, merkt er sich den gerundeten Satz für die Einrichtung — beides nur lokal in diesem Browser. Für die anonyme Nutzungsstatistik wird höchstens eine grobe Größenklasse des Ergebnisses erfasst, nie ein Betrag.
Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns direkt über den Kontakt.
Quellen und Stand
Zuletzt gegen die genannten Quellen geprüft am 15.09.2026. Recherchiert und geschrieben von den Gründern von kurzhand, Lars Rolsing und Julian Kokorin — beide Softwareentwickler, keine Steuer- oder Rechtsberater. Der Rechner ordnet die Kalkulation für den Handwerksalltag ein. Er ersetzt keine Steuer- oder Unternehmensberatung; die Verantwortung für die eigenen Preise bleibt beim Betrieb.
Ab 19 € netto/Monat
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