Bad komplett, Erdgeschoss
- Auftragssumme
- 8.420,00 €
kurzhandNachtrag für Handwerker
Die Wand ist auf, und plötzlich ist es mehr Arbeit als besprochen. In kurzhand erfasst du das als Nachtrag: ein eigener Beleg mit eigenen Positionen und eigenem Preis, der zum Auftrag gehört. Nimmt der Kunde ihn an, wandern die Positionen in den Auftrag und stehen später von selbst auf der Rechnung.
In jedem Tarif enthalten · Wie Aufträge in kurzhand laufen
Bad komplett, Erdgeschoss
Estrich ausgleichen, Altbestand
Erst die Annahme schreibt die Auftragssumme fort. Beispieldaten.
Ein Nachtrag (im Englischen Change Order) ändert den Leistungsumfang eines Auftrags, den es schon gibt. Er ist die Antwort auf die Frage: „Wir haben etwas anderes vereinbart als ursprünglich. Wie halten wir das fest?“
Die Leitung liegt anders als geplant, der Untergrund braucht eine zusätzliche Schicht, der Kunde möchte doch die andere Armatur. Der Auftrag bleibt derselbe, sein Umfang ändert sich. Das ist ein Nachtrag: Er hängt am Auftrag, trägt dessen Auftragsnummer mit und verändert nach der Annahme dessen Summe.
Der Kunde ist zufrieden und möchte im nächsten Jahr das Bad machen lassen. Das hat mit dem laufenden Auftrag nichts zu tun: eigener Umfang, eigener Termin, eigene Abnahme. Dafür schreibst du ein neues Angebot und daraus einen neuen Auftrag, keinen Nachtrag.
Ein Nachtrag kann in beide Richtungen gehen. Fällt eine vereinbarte Position weg, hältst du das genauso fest wie eine zusätzliche. Auch das ist eine Änderung des vereinbarten Umfangs, und auch sie sollte nicht erst bei der Rechnung zur Sprache kommen.
Ein Nachtrag wird eigenständig verhandelt. Seine Nettosumme ist deshalb die Summe seiner Positionen. Ein Rabatt aus dem Ursprungsauftrag greift nicht automatisch durch. Was du im Nachtrag vereinbarst, gilt genau so.
Der teuerste Satz im Handwerk ist „Das haben wir doch so besprochen“. Zwischen dem Gespräch auf der Baustelle und der Schlussrechnung liegen oft Wochen, und dann steht Erinnerung gegen Erinnerung. Ein Nachtrag verschiebt diese Klärung nach vorn: an den Tag, an dem die Mehrarbeit entsteht und beide Seiten noch genau wissen, worum es ging.
Der Nachtrag nennt Umfang und Preis, bevor die Mehrarbeit läuft. Der Kunde entscheidet auf einer Zahlengrundlage statt auf einem Bauchgefühl und weiß, was am Ende dazukommt.
Zu jedem Nachtrag gehört ein Feld für die Begründung: warum die Mehr- oder Minderleistung nötig war. Diese Erklärung steht später dort, wo auch die Positionen stehen, und nicht in einem Chatverlauf, den niemand mehr findet.
Wann angeboten, wann angenommen oder abgelehnt: Jeder Schritt bekommt sein Datum. Bei einer Rückfrage Monate später lässt sich der Verlauf des Auftrags Zeile für Zeile nachvollziehen.
kurzhand dokumentiert, was du und dein Kunde vereinbart habt. Ob eine Änderung im Einzelfall wirksam vereinbart ist und welche Fristen oder Formen dein Vertrag verlangt, ist eine Rechtsfrage. Das klärt im Zweifel deine Rechtsberatung, nicht die Software.
Vier Schritte, und der Nachtrag ist Teil des Auftrags. Bis zur Annahme ändert sich am Auftrag nichts.
Am offenen Auftrag legst du den Nachtrag an: Titel, Positionen mit Menge und Preis, Begründung. Solange er Entwurf ist, kannst du frei daran arbeiten.
Mit dem Anbieten entsteht ein Link, den du per WhatsApp oder E-Mail teilst. Ab jetzt ist der Inhalt eingefroren: Der Kunde sieht genau den Umfang und die Summe, über die ihr sprecht.
Der Kunde bestätigt im Link mit Namen und Unterschrift oder lehnt ab. Kam die Zusage am Telefon, trägst du sie selbst ein. Ein abgelehnter Nachtrag lässt den Auftrag unverändert.
Mit der Annahme werden die Positionen an den Auftrag angehängt und seine Beträge fortgeschrieben. Ab hier ist der Nachtrag festgeschrieben und nicht mehr änderbar.
Den Kundenlink kennst du vom Angebot: Beim Nachtrag funktioniert er genauso. Muss sich am Inhalt etwas ändern, legst du eine neue Fassung an — der alte Link gilt dann nicht mehr.
Der Nachtrag muss nicht getrennt abgerechnet werden. Nach der Annahme ist er Teil des Auftrags. Erzeugst du daraus die Rechnung, sind seine Positionen schon drin.
Die Positionen stehen bereits im Auftrag. Die Rechnung übernimmt sie von dort. Du tippst die Mehrarbeit kein zweites Mal ab und vergisst sie auch nicht.
Nachtragspositionen werden hinten angehängt, nicht einsortiert. Auf dem Beleg steht dadurch zuerst der ursprüngliche Umfang und danach, was nachträglich vereinbart wurde.
Jede Position bekommt bei der Annahme ihren Steuersatz fest zugeordnet. So kommt die spätere Rechnung nicht auf eine andere Steuer als der Nachtrag, den der Kunde angenommen hat.
Wie aus dem Auftrag die Rechnung wird, steht auf der Seite zum Rechnungsprogramm für Handwerker.
Nachträge sind keine Zusatzfunktion: Sie stehen in allen Tarifen bereit, vom kostenlosen Einstieg an, ohne eigene Freischaltung und ohne Mengenlimit. Welche Grenzen für Rechnungen, Angebote und Kunden je Tarif gelten, steht auf der Preisseite.
Sinnvoll ist es immer dann, wenn sich der vereinbarte Leistungsumfang nach der Auftragserteilung ändert. Ein Nachtrag hält fest, was zusätzlich vereinbart wurde, warum es nötig war und was es kostet. So taucht die Mehrarbeit nicht erst auf der Schlussrechnung auf, wo sie dann erklärt werden muss. kurzhand führt den Nachtrag deshalb als eigenen Beleg mit eigenen Positionen und eigener Summe, nicht als Notiz am Auftrag.
Nichts zusätzlich. Nachträge sind in allen Tarifen enthalten, auch im dauerhaft kostenlosen Einstieg. Es gibt keine eigene Freischaltung und kein Mengenlimit für Nachträge.
Ja. Sobald du den Nachtrag anbietest, entsteht ein Link, den du per WhatsApp oder E-Mail teilst. Dein Kunde sieht dort die zusätzlichen Positionen, die Begründung und den Betrag und bestätigt mit seinem Namen und seiner Unterschrift — oder lehnt ab. Mit der Bestätigung ist der Nachtrag Teil des Auftrags; du musst nichts mehr abhaken. Kam die Zusage mündlich, hältst du sie wie bisher selbst im Nachtrag fest.
Ja. Der Kunde lehnt im Link ab und kann einen Grund dazuschreiben; eine Absage am Telefon trägst du selbst ein. Der Auftrag bleibt dann unverändert: Positionen und Beträge sind exakt die, die vor dem Nachtrag galten. Nur ein angenommener Nachtrag wirkt sich auf den Auftrag aus.
Die Positionen des Nachtrags werden hinten an die Positionen des Auftrags angehängt, in der Reihenfolge der Vereinbarung, und die Beträge des Auftrags werden fortgeschrieben. Eine Rechnung, die du danach aus dem Auftrag erzeugst, enthält die Nachtragspositionen dadurch von selbst. Jede Position bekommt bei der Annahme ihren Steuersatz fest eingestempelt, damit die Rechnung später nicht auf eine andere Steuer kommt als der Nachtrag, den der Kunde angenommen hat.
Nein. Ein Nachtrag wird eigenständig verhandelt und kennt keinen eigenen Rabatt: Seine Nettosumme ist die Summe seiner Positionen. Ein Rabatt, den du im Ursprungsauftrag vereinbart hast, wird auf die Nachtragspositionen nicht automatisch angewendet.
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