Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026 · Version 2026-09-19.1 · Fassung für Geschäftskunden (B2B)

kurzhand richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „kurzhand” (nachfolgend „kurzhand” oder „die Software”), die über die Website kurzhand.de bereitgestellt wird, durch den registrierten Nutzer (nachfolgend „Nutzer”).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Solo-Handwerker und Handwerksbetriebe. Es richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Bestandteil des Vertrags sind neben diesen AGB der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang A) und der Anhang „Wechsel, Datenexport und Vertragsbeendigung“ (Anhang B). Beide Anhänge werden bei der Registrierung gesondert verlinkt, eigenständig versioniert und gemeinsam mit diesen AGB aktiv einbezogen. Anhang B setzt die Pflichten aus Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) zum Anbieterwechsel und zur Datenherausgabe um. Bei Widersprüchen gehen die Anhänge diesen AGB in ihrem jeweiligen Regelungsbereich vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) kurzhand ist eine browserbasierte Software, mit der Nutzer Angebote, Aufträge und Rechnungen erstellen, verwalten, als PDF exportieren und Rechnungsdaten als separate maschinenlesbare XML-Datei ausgeben sowie an ihre eigenen Kunden versenden können. Welche E-Rechnungsformate und Profile technisch unterstützt werden, richtet sich nach der aktuellen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs.

(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Tarif „Kostenlos“, „Solo“, „Betrieb“ oder „Team“. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website dargestellte Leistungsbeschreibung.

(2a) Jeder Tarif enthält eine bestimmte Anzahl aktiver Nutzer. Im Tarif „Team“ können über die enthaltene Anzahl hinaus weitere aktive Nutzer gegen zusätzliche Vergütung hinzugebucht werden. Die Anzahl der enthaltenen Nutzer, die Höchstzahl zusätzlicher Nutzer und die Vergütung je zusätzlichem Nutzer ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung nach Absatz 2. Zusätzliche Nutzer werden im selben Abrechnungszeitraum wie der gewählte Tarif abgerechnet.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und einzelne Funktionen zu verbessern, sofern der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.

(4) kurzhand stellt eine technische Hilfestellung zur Dokumentenerstellung dar. Es wird keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung geschuldet (siehe § 8).

(5) Der Anbieter gewährt dem Nutzer für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen des gewählten Tarifs.

(6) Der öffentliche Angebotsassistent kann vor der Registrierung zur Erstellung und Prüfung eines lokal im Browser gespeicherten Entwurfs genutzt werden. Die anonyme Vorschau ist kein exportierbares Kunden-PDF. PDF-Download und weitere kontobezogene Funktionen stehen nach Registrierung und Freischaltung im Umfang des gewählten Tarifs zur Verfügung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Mit der Registrierung gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs für den Nutzer zustande. Einen kostenpflichtigen Tarif bucht der Nutzer erst in einem gesonderten Bestellvorgang.

(3) Kostenpflichtige Tarife kommen unmittelbar zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (siehe § 4).

(4) Mit der Registrierung beginnt eine einmalige, unentgeltliche Testphase von 30 Tagen, in der dem Nutzer der Funktionsumfang des Team-Tarifs zur Verfügung steht. Für die Testphase ist keine Angabe eines Zahlungsmittels erforderlich. Die Testphase geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif über; eine Zahlungspflicht entsteht nur, wenn der Nutzer nach der Registrierung ausdrücklich einen kostenpflichtigen Tarif über den Bestellvorgang in der Anwendung bucht (§ 4).

(5) Nach Ablauf der Testphase kann der Anbieter dem Nutzer den erweiterten Funktionsumfang übergangsweise weiter einräumen. Wird der Nutzer anschließend zur Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs eingeladen, beträgt das technisch eingeräumte Buchungsfenster 14 Tage. Ein Anspruch auf eine Verlängerung oder ein Übergangsangebot besteht nicht.

(6) Bucht der Nutzer keinen kostenpflichtigen Tarif, wird das Konto anschließend automatisch und ohne feste Befristung im Tarif „Kostenlos“ mit den dort ausgewiesenen Leistungsbeschränkungen fortgeführt. Bereits angelegte Daten bleiben erhalten; ihre weitere Bearbeitung richtet sich nach den Limits des kostenlosen Tarifs. § 5 Abs. 3 gilt entsprechend. Für dauerhaft ungenutzte kostenlose Konten besteht das eng begrenzte Kündigungsrecht nach § 5 Abs. 6.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die auf der Website angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die im konkreten Bestellvorgang geschuldete Umsatzsteuer und der Gesamtpreis werden anhand der vom Nutzer angegebenen Rechnungs- und Steuerdaten ermittelt und im Bestellvorgang ausgewiesen. Das Angebot richtet sich derzeit ausschließlich an Unternehmer mit Sitz in Deutschland.

(2) Vertragspartner des Nutzers ist ausschließlich die Rolsing & Kokorin GbR. Sie erbringt die Leistung im eigenen Namen, schuldet die Umsatzsteuer und stellt die Rechnung aus (USt-IdNr. DE463642917). Die Zahlungsabwicklung erfolgt technisch über die Stripe Payments Europe, Limited; Stripe tritt dabei als Zahlungsdienstleister auf und ist nicht Vertragspartner des Nutzungsverhältnisses. Rechnungen werden im Namen der Rolsing & Kokorin GbR erstellt und dem Nutzer elektronisch bereitgestellt.

(3) Die Vergütung für kostenpflichtige Tarife ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) fällig. Der Einzug erfolgt über das vom Nutzer im Bestellvorgang hinterlegte Zahlungsmittel (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift).

(4) Kommt der Nutzer mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich offener Forderungen zu sperren.

(5) Der Anbieter kann dem Nutzer für einen künftigen Abrechnungszeitraum eine Änderung der Vergütung in Textform anbieten. Das Angebot geht mindestens 30 Tage vor Beginn dieses Abrechnungszeitraums zu und erläutert Anlass und Umfang. Ein einseitiges Anpassungsrecht des Anbieters besteht nicht. Die Änderung wird ausschließlich wirksam, wenn der Nutzer ihr vor Beginn des Abrechnungszeitraums ausdrücklich zustimmt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne Zustimmung gelten die bisherigen Entgelte fort, bis der Vertrag von einer Partei nach § 5 ordentlich gekündigt wird. Das Änderungsangebot ist selbst keine Kündigung. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung nach § 5 und zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Tarifwechsel innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums werden wie folgt abgerechnet:

  • Erhöhungen bei Zahlung per Kreditkarte — sofort wirksam und anteilig berechnet: der Wechsel in einen höheren Tarif, der Wechsel von monatlicher auf jährliche Abrechnung und die Buchung zusätzlicher Nutzer. Der Nutzer erhält eine Rechnung über die Differenz für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums; der bereits gezahlte Betrag wird anteilig angerechnet. Der höhere Funktionsumfang wird erst nach erfolgreicher Zahlung freigeschaltet; scheitert sie, bleibt der bisherige Tarif bestehen.
  • Erhöhungen bei Zahlung per SEPA-Lastschrift — zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums: Eine Lastschrift wird erst nach mehreren Bankarbeitstagen bestätigt. Eine sofortige anteilige Abbuchung würde für diese Zeit offenlassen, welcher Tarif gilt. Der bisherige Tarif bleibt bis zum Wechsel unverändert nutzbar; eine anteilige Nachberechnung für den laufenden Zeitraum erfolgt nicht. Lässt sich die Zahlungsart nicht eindeutig feststellen, gilt dieselbe Regel.
  • Zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam: der Wechsel in einen niedrigeren Tarif, der Wechsel von jährlicher auf monatliche Abrechnung und die Reduzierung der Nutzerzahl. Für den bereits bezahlten Zeitraum erfolgt keine anteilige Erstattung und keine Gutschrift.

Maßgeblich ist der im Bestellvorgang ausgewiesene Betrag.

§ 5 Laufzeit, Tarifkündigung und Kontolöschung

(1) Kostenpflichtige Tarife werden je nach gewähltem Abrechnungszeitraum mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit geschlossen. Monatsverträge verlängern sich um jeweils einen Monat, Jahresverträge um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt werden.

(2) Der kostenpflichtige Tarif ist zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums kündbar. Die Kündigung kann jederzeit mit Wirkung zum Laufzeitende über die Kontoeinstellungen bzw. die dort verlinkte Zahlungsverwaltung oder in Textform an den Anbieter erfolgen. Eine darüber hinausgehende Kündigungsfrist besteht weder beim Monats- noch beim Jahresvertrag.

(3) Die Kündigung des kostenpflichtigen Tarifs beendet nicht das kurzhand-Konto und löscht keine darin gespeicherten Daten. Nach Ende des bezahlten Zeitraums wird das Konto in den Tarif „Kostenlos“ zurückgestuft; dessen Funktions- und Nutzungslimits gelten ab diesem Zeitpunkt.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(5) Der Nutzer kann den gesamten Nutzungsvertrag durch die Funktion „Konto löschen“ beenden. Er soll die Exportfunktion vorab nutzen, wenn er eine Kopie seiner Daten benötigt. Mit der Kontolöschung werden die vom Nutzer im Auftrag verarbeiteten Kunden- und Dokumentdaten aus den aktiven Systemen gelöscht; dies kann nicht rückgängig gemacht werden. Eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Nutzers bleiben unberührt und sind von ihm außerhalb von kurzhand zu erfüllen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Rolsing & Kokorin GbR für eigene Vertrags-, Abrechnungs- oder Nachweisdaten bleiben ebenfalls unberührt. Die Kontolöschung beendet den gesamten Nutzungsvertrag und einen kostenpflichtigen Tarif abweichend von Absatz 2 auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers sofort. Die bloße Tarifkündigung erfordert keine Kontolöschung und lässt den Zugang bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen. Für den nach einer sofortigen Kontolöschung verbleibenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraum nimmt der Anbieter keine automatische anteilige Erstattung und keine automatische Gutschrift vor; das Abonnement wird zum Zeitpunkt der Löschung beendet. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers und ausdrücklich getroffene Einzelvereinbarungen bleiben davon unberührt. Wer für den verbleibenden Zeitraum eine Erstattung geltend machen möchte, wendet sich an hallo@kurzhand.de; der Anbieter prüft den Vorgang und teilt das Ergebnis in Textform mit.

(6) Dauerhaft ungenutzte kostenlose Konten. Der Anbieter kann ein Konto, das sich ausschließlich im Tarif „Kostenlos“ befindet, kündigen, wenn seit mindestens 24 Monaten weder eine Anmeldung noch eine sonstige erkennbare Nutzung stattgefunden hat. Die Kündigung wird dem Nutzer zuvor in Textform an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse angekündigt; zwischen der Ankündigung und dem Wirksamwerden liegen mindestens 60 Tage. Vor Ablauf dieser Frist erinnert der Anbieter ein weiteres Mal. Meldet sich der Nutzer innerhalb der Frist an, entfällt die Kündigung ohne weiteres Zutun. Bis zum Wirksamwerden bleiben Zugang und Exportfunktion uneingeschränkt nutzbar. Mit dem Wirksamwerden endet der Nutzungsvertrag; für die Löschung gilt Absatz 5 entsprechend.

(6a) Absatz 6 gilt nicht für Konten mit einem laufenden kostenpflichtigen Tarif und nicht während eines laufenden Testzeitraums. Der Anbieter übt das Kündigungsrecht nicht automatisiert aus: Jede Kündigung nach Absatz 6 wird einzeln veranlasst. Ein Anspruch des Nutzers auf Löschung seines Kontos besteht davon unabhängig jederzeit nach Absatz 5. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters für eigene Vertrags-, Abrechnungs- und Nachweisdaten bleiben unberührt; sie sind in der Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag beschrieben.

§ 6 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit von 100 %. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Eine ausdrückliche Verfügbarkeitsgarantie (Service Level Agreement) wird nicht abgegeben, sofern nicht gesondert vereinbart.

(2) Wartungsarbeiten, Updates sowie Störungen durch höhere Gewalt oder durch Dritte (z. B. Ausfälle von Infrastruktur-Dienstleistern) können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Planbare Wartungsarbeiten werden, soweit zumutbar, in nutzungsarme Zeiten gelegt.

(3) Auf die zeitlich begrenzte Überlassung der Software sind die Vorschriften des Mietrechts anwendbar. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insoweit nur nach Maßgabe des § 9. Die Mängelrechte des Nutzers im Übrigen — insbesondere der Anspruch auf Beseitigung eines Mangels und die Minderung — bleiben unberührt.

§ 6a Support

(1) Support leistet der Anbieter über die im Produkt tatsächlich vorhandenen Kanäle: die Hilfe- und Kontaktfunktion in der Anwendung sowie per E-Mail an hallo@kurzhand.de. Anfragen werden innerhalb üblicher Geschäftszeiten und nach Dringlichkeit bearbeitet.

(2) Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit, eine Erreichbarkeit rund um die Uhr und ein Service Level Agreement werden nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart sind. Meldungen zu Sicherheitsproblemen und zu Vorfällen mit Bezug auf personenbezogene Daten werden vorrangig bearbeitet.

(3) Absatz 2 betrifft allein den Umfang der Supportleistung. Die gesetzlichen Mängelrechte des Nutzers, insbesondere sein Anspruch auf Beseitigung eines Mangels nach § 6 Abs. 3, sowie ausdrücklich vereinbarte Leistungen bleiben unberührt.

§ 7 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Angaben auf Angeboten und Rechnungen (z. B. Steuernummer, USt-IdNr., Leistungsbeschreibungen, Beträge, Steuersätze).

(2) Die Einhaltung steuer-, handels- und aufbewahrungsrechtlicher Pflichten (insbesondere nach UStG, GoBD und AO) verbleibt vollständig beim Nutzer. kurzhand unterstützt bei der formgerechten Erstellung von Dokumenten, ersetzt jedoch keine eigene Prüfung durch den Nutzer oder dessen Steuerberater.

(3) Der Nutzer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er nutzt die Software nicht für rechtswidrige Zwecke. Erlangt der Nutzer Kenntnis von einem vermuteten Missbrauch seines Accounts oder seiner Zugangsdaten, informiert er den Anbieter hierüber unverzüglich.

(4) Verstößt der Nutzer erheblich gegen Absatz 3, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren. Die Sperre wird zuvor angekündigt und auf das erforderliche Maß beschränkt; ist eine vorherige Ankündigung zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für den Betrieb, für Dritte oder für personenbezogene Daten nicht möglich, wird sie unverzüglich nachgeholt. Der Anbieter gibt den Zugang frei, sobald der Grund entfallen ist. Ein Recht zur Sperre wegen Zahlungsverzugs ergibt sich gesondert aus § 4 Abs. 4.

(5) Nimmt ein Dritter den Anbieter wegen Inhalten oder Daten in Anspruch, die der Nutzer eingegeben, hochgeladen oder über kurzhand versendet hat, stellt der Nutzer den Anbieter von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Das gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Der Anbieter unterrichtet den Nutzer unverzüglich über die Inanspruchnahme, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und trifft ohne Abstimmung mit ihm kein Anerkenntnis und keinen Vergleich.

§ 7a Zulässige Nutzung

(1) Der Nutzer unterlässt bei der Nutzung der Software insbesondere:

  • das Speichern, Versenden oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte über die Software,
  • das Einbringen von Schadsoftware sowie Angriffe auf die Software, die Infrastruktur des Anbieters oder Dritte,
  • automatisierte Massenabrufe ohne vorherige Abstimmung, soweit sie über die dokumentierten Schnittstellen und deren Grenzen hinausgehen,
  • das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, der Zugangskontrolle oder der Tarifgrenzen,
  • die Weitergabe eines persönlichen Zugangs an Personen, die nicht nach § 7b berechtigt sind,
  • eine Belastung der Systeme, die über den vertragsgemäßen Gebrauch deutlich hinausgeht und den Betrieb für andere Nutzer beeinträchtigt,
  • Sicherheitstests gegen Produktivsysteme ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter.

(2) Für Verstöße gegen Absatz 1 gilt § 7 Abs. 4 entsprechend: Der Anbieter kündigt eine Einschränkung vorher an, benennt den Grund und gibt Gelegenheit zur Abhilfe. Nur bei einer unmittelbaren Gefahr für den Betrieb, für Dritte oder für personenbezogene Daten darf er sofort einschränken; die Unterrichtung wird dann unverzüglich nachgeholt. Jede Maßnahme bleibt auf das Erforderliche beschränkt.

(3) Auch während einer Einschränkung nach Absatz 2 bleiben der Datenexport nach dem Anhang „Anbieterwechsel und Datenportabilität“ sowie die Möglichkeit zur Kündigung und zur Kontaktaufnahme erhalten. Der Anbieter beurteilt Absatz 1 nach objektiven Maßstäben; ein freies Ermessen besteht nicht.

§ 7b Team, Zugänge und Verantwortung des Betriebsinhabers

(1) Vertragspartner ist der Betrieb. Wer Teamzugänge einrichtet, verwaltet und entzieht, entscheidet der Betriebsinhaber beziehungsweise die von ihm dazu bestimmte Person. Er lädt nur Personen ein, die für den Betrieb tätig und zum Zugriff berechtigt sind, und weist ihnen die passende Rolle zu.

(2) Scheidet eine Person aus oder entfällt ihre Berechtigung, entzieht der Betriebsinhaber den Zugang unverzüglich. Er stellt sicher, dass die Teammitglieder die Pflichten aus § 7 und § 7a einhalten; ihr Verhalten ist ihm wie eigenes zuzurechnen.

(3) Das Entfernen eines Teammitglieds betrifft allein dessen Zugang. Es beendet weder das Betriebskonto noch den Nutzungsvertrag und löscht keine Daten des Betriebs.

(4) Ein Wechsel des Betriebsinhabers und eine Übertragung des Vertrags auf einen anderen Rechtsträger erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung in Textform und nach einem dokumentierten Verfahren, das die Identität beider Seiten und die Berechtigung des neuen Inhabers nachweist. Ohne dieses Verfahren nimmt der Anbieter keinen Inhaberwechsel vor.

(5) Die versehentliche Löschung eines einzelnen Benutzerzugangs gilt nicht als Kündigung des Vertrags und nicht als Auftrag zur Löschung des Betriebskontos. Eine Löschung des gesamten Kontos setzt stets die ausdrückliche Erklärung nach § 5 Abs. 5 oder eine Kündigung nach § 5 Abs. 6 voraus.

§ 7c Inhalte des Nutzers

(1) Der Nutzer bleibt Inhaber aller Rechte an den Daten, Texten, Bildern, Logos und Dokumenten, die er in kurzhand einstellt oder dort erzeugt. Der Anbieter erwirbt daran kein eigenes Verwertungsrecht.

(2) Der Nutzer räumt dem Anbieter das einfache, nicht ausschließliche, unentgeltliche und räumlich auf das technisch Erforderliche beschränkte Recht ein, diese Inhalte für die Dauer des Vertrags und für die zur Abwicklung erforderlichen Fristen zu speichern, zu vervielfältigen, zu formatieren, in Dokumente (etwa Angebote, Rechnungen, PDF- und XML-Dateien) umzuwandeln, zu sichern, an die vom Nutzer bestimmten Empfänger zu übertragen und durch die im Auftragsverarbeitungsvertrag benannten, vertraglich gebundenen Unterauftragnehmer verarbeiten zu lassen. Das Recht besteht nur, soweit es für die Bereitstellung der Software, für Sicherheit und Datensicherung, für die Fehlerbehebung, für den Export oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

(3) Ausdrücklich nicht eingeräumt wird ein Recht, die Inhalte des Nutzers für Werbung zu verwenden, sie zu verkaufen oder sonst an Dritte zu überlassen, sie zum Training allgemeiner Modelle künstlicher Intelligenz zu nutzen oder sie außerhalb der Vertragserfüllung inhaltlich auszuwerten.

(4) Der Nutzer sichert zu, dass er über die für das Einstellen und die vertragsgemäße Verwendung seiner Inhalte erforderlichen Rechte verfügt. Für die Folgen einer Verletzung gilt § 7 Abs. 5 mit den dort geregelten Einschränkungen.

(5) Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht nach Absatz 2, soweit es nicht für die Abwicklung, den Export oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten noch erforderlich ist. Löschung und Fristen richten sich nach § 5, dem Auftragsverarbeitungsvertrag und dem Anhang „Anbieterwechsel und Datenportabilität“.

§ 7d Rechte an Software, Marke und Vorlagen

(1) Alle Rechte an der Software, am Quellcode, an der Benutzeroberfläche, an der Dokumentation, an den Kennzeichen und Marken sowie an den vom Anbieter bereitgestellten Vorlagen verbleiben beim Anbieter beziehungsweise bei den jeweiligen Rechteinhabern.

(2) Der Nutzer erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht, die Software im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen. Eine Weitervermietung, eine Weiterveräußerung und der Betrieb als eigener oder fremder Software-as-a-Service-Dienst sind nicht gestattet.

(3) Der Nutzer nimmt an der Software keine Rückentwicklung, Dekompilierung oder Disassemblierung vor. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt.

(4) Absatz 1 betrifft nicht die Inhalte des Nutzers; für diese gilt § 7c.

§ 8 Keine Steuer- oder Rechtsberatung

(1) kurzhand erbringt keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder betriebswirtschaftliche Beratung, insbesondere keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Inhalte, Vorlagen und automatisch erzeugte Dokumente dienen ausschließlich der technischen Unterstützung.

(2) Die fachliche Prüfung der vom Nutzer eingegebenen Inhalte, Steuersätze und Einzelfallentscheidungen bleibt Aufgabe des Nutzers. Der Anbieter verspricht keine behördliche oder steuerliche Anerkennung eines Dokuments im Einzelfall. Gesetzliche Rechte des Nutzers wegen technischer Mängel der Software oder einer fehlerhaften Umsetzung ausdrücklich zugesagter Funktionen bleiben unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden darf; dies gilt insbesondere für zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche.

(4) Der Nutzer soll die ihm zumutbaren Exportmöglichkeiten zur ergänzenden Sicherung seiner Daten nutzen. Soweit ein Datenverlust bei einer zumutbaren, ordnungsgemäßen Sicherung durch den Nutzer vermeidbar gewesen wäre, ist ein etwaiger Ersatzanspruch nach den gesetzlichen Regeln über das Mitverschulden beschränkt. Die vertraglichen und gesetzlichen Sicherungs-, Wiederherstellungs- und Schutzpflichten des Anbieters, insbesondere aus Art. 32 DSGVO und dem Auftragsverarbeitungsvertrag, bleiben davon unberührt; diese Regelung schließt sie weder aus noch begrenzt sie sie.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers (Inhabername, Firma, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Einstellungen) enthält die Datenschutzerklärung. Für diese Daten ist die Rolsing & Kokorin GbR datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(2) Soweit der Nutzer über kurzhand personenbezogene Daten seiner eigenen Kunden eingibt, speichert und verarbeitet (insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie kaufmännische Daten wie Angebots- und Rechnungsbeträge), ist der Nutzer für diese Daten datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Rolsing & Kokorin GbR verarbeitet diese Daten ausschließlich auf Weisung des Nutzers und nur zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen; sie ist insoweit Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.

(3) Die Bedingungen der Auftragsverarbeitung sind im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt. AGB und AVV werden bei der Registrierung gesondert verlinkt, versioniert und aktiv einbezogen. Der Nutzer bestätigt mit Vertragsschluss, dass er als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm eingegebenen Kundendaten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Auftragsverarbeitung erfüllt, insbesondere dass eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Kundendaten im Verhältnis zu seinen eigenen Kunden besteht (regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einer möglichen Datensicherheitsverletzung erlangt, die die über kurzhand verarbeiteten Kundendaten betrifft.

§ 10a Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden. Dazu zählen auf Seiten des Nutzers insbesondere Kalkulationen, Kunden- und Lieferantenbeziehungen und Geschäftszahlen, auf Seiten des Anbieters insbesondere nicht veröffentlichte technische Einzelheiten, Sicherheitsmaßnahmen und Preisgestaltungen außerhalb der öffentlichen Tarifübersicht.

(2) Vertrauliche Informationen werden nur zur Durchführung dieses Vertrags verwendet. Zugang erhalten nur Beschäftigte und Unterauftragnehmer, die ihn zur Vertragserfüllung benötigen und die zu einer entsprechenden Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(3) Die Pflicht nach den Absätzen 1 und 2 gilt nicht für Informationen, die

  • bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag werden,
  • der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • ihr rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsbindung überlassen wurden,
  • von ihr nachweislich unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Information entwickelt wurden oder
  • aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; die verpflichtete Partei unterrichtet die andere Partei darüber vorab, soweit ihr das rechtlich erlaubt und tatsächlich möglich ist.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht für drei Jahre nach Ende des Vertrags fort. Für Informationen, die Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sind, gilt sie ohne diese zeitliche Begrenzung, solange die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese Regelung ist zugleich eine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme im Sinne des § 2 Nr. 1 Buchst. b GeschGehG; sie ersetzt nicht die übrigen von jeder Partei selbst zu treffenden Maßnahmen.

(5) Für personenbezogene Daten gelten vorrangig § 10 und der Auftragsverarbeitungsvertrag. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung, nach dem Data Act und der Schutz von Hinweisgebern, werden durch diesen Paragraphen nicht eingeschränkt.

§ 11 Kein Verbraucher-Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Verbraucherverträge besteht für den Nutzer nicht, wenn er den Vertrag als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Wird ein Vertrag ausnahmsweise von einem Verbraucher geschlossen, bleiben dessen zwingende gesetzliche Rechte unberührt. Ergänzende Hinweise zum Bestellvorgang enthält die Seite zum Widerrufsrecht.

§ 12 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft nur aus einem der folgenden Gründe und nur im dadurch veranlassten Umfang anpassen: zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung, zur Beseitigung einer nachträglich entstandenen Regelungslücke, zur Abwehr eines konkreten Sicherheitsrisikos oder zur Anpassung an eine zwingende technische Anforderung. Solche Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt.

(1a) Nicht auf Absatz 1 gestützt werden können Änderungen der vereinbarten wesentlichen Funktionen des gewählten Tarifs, des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung sowie Änderungen zu Hauptleistungspflichten, Preisen, Laufzeiten, Kündigung, Datenschutz oder Haftung. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Für Preise gilt ausschließlich § 4 Abs. 5.

(2) Rein redaktionelle oder für den Nutzer ausschließlich vorteilhafte Änderungen, die seine vertraglichen Rechte nicht beeinträchtigen, können nach vorheriger Information ohne erneute Zustimmung wirksam werden. Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, gilt Schweigen nicht als Zustimmung. Bis zu einer wirksamen Einbeziehung gelten die bisher vereinbarten Bedingungen fort; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mayen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben unabhängig davon gemäß § 305b BGB Vorrang.

Anbieter

Rolsing & Kokorin GbR · Lars Rolsing und Julian Kokorin (Gesellschafter) · Leanderweg 4, 56727 Mayen · USt-IdNr.: DE463642917 · E-Mail: hallo@kurzhand.de. Die vollständigen Anbieterangaben finden Sie im Impressum.