§ 19 UStG
Rechnung als Kleinunternehmer — korrekt nach § 19 UStG, in wenigen Minuten
Kein Umsatzsteuerausweis, aber die richtigen Angaben: Mit kurzhand erstellst du Kleinunternehmer-Rechnungen mit §19-Hinweis als ZUGFeRD-PDF/A-3 und zusätzlich mit XML-Download für maschinenlesbare Rechnungen.
Rechtsinformation, keine Steuerberatung.
Rechnung RE-2026-0064
- Arbeitsstunden8 Std
- Material laut Aufstellung1 Pos
Rechnungsbetrag842,00 €
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Beispieldaten. Ob § 19 für dich gilt, klärt die Steuerberatung.
Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung
Viele glauben, als Kleinunternehmer sei alles einfacher. Stimmt – aber die Rechnung muss trotzdem die für den konkreten Fall vorgeschriebenen Angaben enthalten. Fehlt der §19-Vermerk, kann der Kunde die Rechnung zurückweisen. Fehlt eine Pflichtangabe, droht ein Bußgeld.
Vollständiger Name & Anschrift
Deine und die deines Kunden – so wie im Briefkopf.
Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
Die vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer reicht.
Ausstellungsdatum
Tag der Rechnungserstellung, nicht des Leistungsdatums.
Rechnungsnummer (empfohlen)
Nach §34a UStDV keine zwingende Mindestangabe für Kleinunternehmer-Rechnungen; für eine klare Zuordnung dennoch sinnvoll.
Leistungsbeschreibung
Was hast du gemacht? Menge, Zeitraum, Positionen.
§19 UStG-Vermerk
"Steuerfreie Leistung eines Kleinunternehmers nach § 19 UStG." – wird von kurzhand automatisch gesetzt.
Netto-Endbetrag
Da keine USt anfällt, ist Netto = Brutto = Endbetrag.
Zahlungsziel (optional)
Keine zwingende Mindestangabe nach §34a UStDV, aber für klare Zahlungsbedingungen empfehlenswert.
So hilft kurzhand Kleinunternehmern
Keine Vorlagen-Suche, kein §19-Vergessen, kein ZUGFeRD-Wirrwarr. kurzhand ist speziell für Handwerker und Kleinunternehmer gebaut.
§19 automatisch
Hinterlege einmal deinen Status – kurzhand setzt den §19-Vermerk auf jede Rechnung und blockiert versehentlichen USt-Ausweis.
XML-Rechnungsdaten ohne USt-Ausweis
Das ZUGFeRD-PDF/A-3 trägt das EN-16931-XML eingebettet in sich — ohne Umsatzsteuerausweis, mit §19-Vermerk. Dasselbe XML lädst du bei Bedarf zusätzlich als eigene Datei herunter.
GoBD-unterstützt
Nummernkreise und Schutz versendeter Belege unterstützen ordnungsgemäße Abläufe. Buchungsbelege sind grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren; verantwortlich bleibt das Unternehmen.
Häufige Fragen zur Kleinunternehmer-Rechnung
Muss ich als Kleinunternehmer überhaupt eine Rechnung schreiben?
Gegenüber Firmenkunden und juristischen Personen ja, innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung. Gegenüber Privatkunden besteht die Pflicht, wenn du am Grundstück gearbeitet hast — also bei praktisch jedem Handwerkerauftrag am Haus (§ 14 Abs. 2 UStG). Bis 250 Euro Gesamtbetrag genügt eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV mit verkürzten Angaben: ohne Empfängeranschrift, ohne Rechnungsnummer und ohne gesonderten Leistungszeitpunkt.
Bis zu welchem Umsatz bin ich Kleinunternehmer?
Wenn dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG, Fassung seit 1. Januar 2025). Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Steuerbefreiung ab diesem Umsatz — ab dann rechnest du mit Umsatzsteuer. Ob die Regelung für dich sinnvoll ist, klärst du mit deinem Steuerberater.
Was passiert, wenn ich versehentlich USt ausweise?
Du schuldest die Umsatzsteuer dann trotzdem dem Finanzamt (§14c UStG). Das gilt auch, wenn du die Kleinunternehmerregelung anwendest. Im Kleinunternehmer-Modus stellt kurzhand deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und ergänzt den §19-Hinweis.
Muss ich als Kleinunternehmer GoBD einhalten?
Die GoBD gelten für steuerlich relevante Aufzeichnungen – auch als Kleinunternehmer mit Einnahmenüberschussrechnung. Buchführungspflichtig bist du dadurch in der Regel nicht, aber deine Rechnungen müssen nachvollziehbar, unveränderbar und ordnungsgemäß aufbewahrt werden. kurzhand unterstützt das mit fortlaufenden Nummernkreisen, Änderungsschutz und geordneter Ablage. Das ersetzt keine Steuerberatung.
Kann kurzhand auch Angebote für Kleinunternehmer?
Ja. Angebote enthalten keine Umsatzsteuer (die fällt erst bei der Rechnung an). Auch für Angebote brauchst du aber einen sauberen Nummernkreis und professionelles Layout.
Kann ich als Kleinunternehmer eine XRechnung für Behörden erstellen?
Ja. kurzhand erzeugt auch für Kleinunternehmer ein ZUGFeRD-Hybrid (PDF/A-3 mit eingebettetem EN-16931-XML) inklusive §19-UStG-Hinweis im XML; das XML lädst du zusätzlich separat herunter. Für Aufträge öffentlicher Auftraggeber ist außerdem eine eigenständige XRechnung 3.0 als reines XML möglich, vor der Ausgabe technisch geprüft (Profil- und BR-DE-Regeln sowie EN-16931-XSD). Eine Peppol-, ZRE- oder OZG-RE-Direktanbindung ist derzeit nicht enthalten.
Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns direkt über den Kontakt.
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Quellen und Stand
Zuletzt gegen die genannten Quellen geprüft am 02.09.2026. Recherchiert und geschrieben von den Gründern von kurzhand, Lars Rolsing und Julian Kokorin — beide Softwareentwickler, keine Steuer- oder Rechtsberater. Die Umsatzgrenzen und der Hinweis auf die Steuerbefreiung gelten in der seit dem 1. Januar 2025 anwendbaren Fassung. Ob die Kleinunternehmerregelung für deinen Betrieb sinnvoll ist, klärst du mit deinem Steuerberater.
