Rechnung als Kleinunternehmer – korrekt nach § 19 UStG, in wenigen Minuten
Kein Umsatzsteuerausweis, aber die richtigen Angaben? Mit kurzhand erstellst du Kleinunternehmer-Rechnungen mit §19-Hinweis als ZUGFeRD-PDF/A-3 und zusätzlichem XML-Download für maschinenlesbare Rechnungsdaten.
Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung
Viele glauben, als Kleinunternehmer sei alles einfacher. Stimmt – aber die Rechnung muss trotzdem die für den konkreten Fall vorgeschriebenen Angaben enthalten. Fehlt der §19-Vermerk, kann der Kunde die Rechnung zurückweisen. Fehlt eine Pflichtangabe, droht ein Bußgeld.
Vollständiger Name & Anschrift
Deine und die deines Kunden – so wie im Briefkopf.
Steuernummer oder Wirtschafts-ID
Die vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer reicht.
Ausstellungsdatum
Tag der Rechnungserstellung, nicht des Leistungsdatums.
Rechnungsnummer (empfohlen)
Nach §34a UStDV keine zwingende Mindestangabe für Kleinunternehmer-Rechnungen; für eine klare Zuordnung dennoch sinnvoll.
Leistungsbeschreibung
Was hast du gemacht? Menge, Zeitraum, Positionen.
§19 UStG-Vermerk
"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." – wird von kurzhand automatisch gesetzt.
Netto-Endbetrag
Da keine USt anfällt, ist Netto = Brutto = Endbetrag.
Zahlungsziel (optional)
Keine zwingende Mindestangabe nach §34a UStDV, aber für klare Zahlungsbedingungen empfehlenswert.
So hilft kurzhand Kleinunternehmern
Keine Vorlagen-Suche, kein §19-Vergessen, kein ZUGFeRD-Wirrwarr. kurzhand ist speziell für Handwerker und Kleinunternehmer gebaut.
§19 automatisch
Hinterlege einmal deinen Status – kurzhand setzt den §19-Vermerk auf jede Rechnung und blockiert versehentlichen USt-Ausweis.
XML-Rechnungsdaten ohne USt-Ausweis
Die maschinenlesbaren Rechnungsdaten können separat als XML exportiert werden. Das PDF bleibt eine eigene Datei.
GoBD-unterstützt
Nummernkreise und Schutz versendeter Belege unterstützen ordnungsgemäße Abläufe. Buchungsbelege sind grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren; verantwortlich bleibt das Unternehmen.
Häufige Fragen zur Kleinunternehmer-Rechnung
Kann ich als Kleinunternehmer auf die Rechnung verzichten?
Bei Barzahlungen unter 250 Euro darf der Kunde einen Kassenbon verlangen. Bei allen anderen Geschäftsvorfällen musst du eine Rechnung ausstellen – auch als Kleinunternehmer.
Was passiert, wenn ich versehentlich USt ausweise?
Du schuldest die Umsatzsteuer dann trotzdem dem Finanzamt (§14c UStG). Das gilt auch, wenn du die Kleinunternehmerregelung anwendest. Im Kleinunternehmer-Modus stellt kurzhand deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und ergänzt den §19-Hinweis.
Muss ich als Kleinunternehmer GoBD einhalten?
Die GoBD gelten für steuerlich relevante Aufzeichnungen – auch als Kleinunternehmer mit Einnahmenüberschussrechnung. Buchführungspflichtig bist du dadurch in der Regel nicht, aber deine Rechnungen müssen nachvollziehbar, unveränderbar und ordnungsgemäß aufbewahrt werden. kurzhand unterstützt das mit fortlaufenden Nummernkreisen, Änderungsschutz und geordneter Ablage. Das ersetzt keine Steuerberatung.
Kann kurzhand auch Angebote für Kleinunternehmer?
Ja. Angebote enthalten keine Umsatzsteuer (die fällt erst bei der Rechnung an). Auch für Angebote brauchst du aber einen sauberen Nummernkreis und professionelles Layout.
Kann ich als Kleinunternehmer eine XRechnung für Behörden erstellen?
Ja. kurzhand erzeugt auch für Kleinunternehmer ein ZUGFeRD-Hybrid (PDF/A-3 mit eingebettetem EN-16931-XML) inklusive §19-UStG-Hinweis im XML; das XML lädst du zusätzlich separat herunter. Für Aufträge öffentlicher Auftraggeber ist außerdem eine eigenständige XRechnung 3.0 als reines XML möglich, vor der Ausgabe technisch geprüft (Profil- und BR-DE-Regeln sowie EN-16931-XSD). Eine Peppol-, ZRE- oder OZG-RE-Direktanbindung ist derzeit nicht enthalten.
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