Wechsel, Datenexport und Vertragsbeendigung (Anhang B) — Fassung 2026-08-03.1 Anbieter: Rolsing & Kokorin GbR · kurzhand.de Unveränderter Wortlaut aus dem Rechtstextarchiv. Die im Register hinterlegte SHA-256-Prüfsumme bezieht sich auf den Text unterhalb der Trennlinie. ──────────────────────────────────────────────────────────────────────── RechtlichesWechsel, Datenexport und Vertragsbeendigung Anhang B zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen · Stand: August 2026 · Version 2026-08-03.1 · Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) Kurz gesagt: Deine Daten gehören dir. Du kannst jederzeit alles exportieren, zu einem anderen Anbieter wechseln oder dein Konto beenden. Wir stellen dir keine Steine in den Weg und verlangen dafür kein Geld. Dieser Anhang beschreibt, wie das konkret abläuft und welche Fristen gelten. § 1 Geltungsbereich (1) Dieser Anhang regelt die Rechte des Nutzers beim Wechsel zu einem anderen Anbieter, bei der Übertragung seiner Daten in die eigene IT-Umgebung und bei der Beendigung des Vertrags. Er ergänzt die AGB und geht diesen bei Widersprüchen zu diesem Regelungsgegenstand vor. (2) Er setzt die Vorgaben des Kapitels VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um. Gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt und werden durch diesen Anhang weder eingeschränkt noch ausgeschlossen. Soweit eine Regelung dieses Anhangs hinter dem Gesetz zurückbliebe, gilt das Gesetz. (3) Der Datenexport steht in jedem Tarif zur Verfügung, auch im Tarif „Kostenlos“ und nach einer Herabstufung. § 2 Rechte des Nutzers Der Nutzer kann jederzeit verlangen: zu einem anderen Anbieter eines vergleichbaren Dienstes zu wechseln und seine Daten dorthin zu übertragen, seine Daten in seine eigene IT-Umgebung zu übertragen, den Vertrag zu beenden und seine Daten löschen zu lassen, ohne zuvor zu wechseln. Der Nutzer entscheidet, welche dieser Möglichkeiten er nutzt. Er kann den Export auch nutzen, ohne den Vertrag zu beenden, und er kann parallel weitere Dienste anderer Anbieter einsetzen. § 3 Einleitung des Wechsels und Fristen (1) Der Nutzer teilt den Wunsch zu wechseln, zu exportieren oder zu beenden in Textform an hallo@kurzhand.de mit oder nutzt die Funktionen in den Kontoeinstellungen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. (1a) Export, Wechsel und Löschung sind drei verschiedene Vorgänge. Ein Export während der laufenden Vertragsbeziehung erstellt ausschließlich eine Kopie: Er beendet den Vertrag nicht, gilt nicht als Einleitung eines Wechsels und löst keine Löschung aus. Der Nutzer kann beliebig oft exportieren, ohne dass sich an seinem Konto etwas ändert. Ein Wechsel oder eine Beendigung setzt eine ausdrückliche Erklärung des Nutzers nach Absatz 1 voraus. Daten werden nicht deshalb gelöscht, weil ein Export erstellt wurde. (2) Die Frist für die Einleitung des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate. Kürzere Fristen aus dem Nutzungsvertrag bleiben zulässig; die Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs richtet sich unverändert nach § 5 der AGB. (3) Nach der Einleitung beträgt der Übergangszeitraum höchstens 30 Kalendertage. Innerhalb dieses Zeitraums stellt der Anbieter die Daten des Nutzers zum Export bereit und unterstützt den Wechsel nach § 5. (4) Ist der Übergang binnen 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies dem Nutzer innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Einleitung mit, begründet die Undurchführbarkeit und benennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Dienst bleibt währenddessen verfügbar. (5) Nach dem Ende des Übergangszeitraums bleiben die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf verfügbar (Abrufzeitraum). (6) Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter die exportierbaren Daten vollständig. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters für eigene Vertrags- und Abrechnungsunterlagen bleiben davon unberührt; diese Unterlagen werden getrennt und zweckgebunden aufbewahrt. § 4 Was exportiert werden kann (1) Exportierbar sind die Daten, die der Nutzer in kurzhand eingegeben oder erzeugt hat, sowie die zugehörigen Metadaten. Dazu gehören insbesondere: Kunden- und Kontaktdaten Angebote, Aufträge, Rechnungen und Serienvorgänge einschließlich Positionen Leistungen, Material und Vorlagen Zeiterfassung, Abwesenheiten, Team- und Änderungsprotokolle Abnahmen, Mängel und Unterschriftsprotokolle Foto-Metadaten und Speicherpfade Aktivitäten, Erinnerungen und Nachweise zur Rechnungsnummernvergabe Konto- und Betriebseinstellungen, Abonnement- und Abrechnungsdaten Nachweise über die Einbeziehung der Rechtstexte (2) Formate: strukturierte Daten als JSON über die Exportfunktion im Konto; Rechnungen und Angebote zusätzlich als PDF; Rechnungsdaten zusätzlich als XML nach EN 16931 (ZUGFeRD/Factur-X, für öffentliche Auftraggeber XRechnung); Kunden- und Materialdaten zusätzlich als CSV; Buchhaltungsdaten als Datei im DATEV-Format. Diese Formate sind strukturiert, gängig und maschinenlesbar. (3) Hochgeladene Dateien — insbesondere Fotos, Logos und erzeugte Dokumente — werden über die jeweiligen Download-Funktionen bereitgestellt. Der JSON-Export enthält ihre Metadaten und Pfade, nicht die Binärdaten selbst. (4) Nicht exportiert werden Zugangsmittel und Sicherheitsinformationen, insbesondere Zugriffstokens für öffentliche Dokumentlinks, Passwort-Hashes und Schlüssel. Sie sind keine Nutzdaten; ihre Herausgabe würde fremden Zugriff auf freigegebene Dokumente ermöglichen. Ebenfalls nicht enthalten sind Daten anderer Nutzer sowie interne Vermerke des Anbieters; zu letzteren erteilt der Anbieter auf Anfrage Auskunft. (5) Der Anbieter schuldet keine Offenlegung eigener Geschäftsgeheimnisse oder geschützter Bestandteile der Software, insbesondere nicht der internen Berechnungslogik oder der Konfiguration der KI-Funktionen. Die Daten des Nutzers bleiben davon unberührt und werden vollständig exportiert. § 5 Unterstützung durch den Anbieter (1) Der Anbieter unterstützt den Nutzer im zumutbaren Rahmen beim Wechsel, insbesondere durch die Bereitstellung der Exportfunktionen, durch Auskunft über Struktur und Bedeutung der exportierten Felder und durch Hinweise zum Ablauf. (2) Der Anbieter errichtet keine vorkommerziellen, gewerblichen, technischen, vertraglichen oder organisatorischen Hindernisse, die den Nutzer am Wechsel, an der Kündigung, am Abschluss von Verträgen mit anderen Anbietern oder an der Übertragung seiner Daten hindern. (3) Offene Schnittstellen: Die Exportfunktion ist ohne zusätzliche Kosten über das Konto erreichbar. Zusätzlich besteht eine dokumentierte, authentifizierte Exportschnittstelle: Der Nutzer erzeugt in den Kontoeinstellungen einen zeitlich begrenzten, in der Zahl der Abrufe beschränkten und jederzeit widerrufbaren Zugang und gibt ihn an einen von ihm beauftragten Zielanbieter weiter. Dieser ruft darüber das vollständige Exportpaket ab, ohne Zugangsdaten zum Konto zu erhalten. Aufbau, Datenkategorien, Formate, Prüfsummen, Grenzen und Fehlerbehandlung sind in der technischen Beschreibung der Exportschnittstelle veröffentlicht. Eine Schnittstelle ohne Anmeldung und eine unmittelbare Übertragung in ein Zielsystem bestehen nicht; der Anbieter stellt auf Anfrage die zum Verständnis des Exportformats erforderlichen Informationen bereit. Der allgemeinverständliche Stand ist in der Information zu Datenexport und Anbieterwechsel beschrieben. (4) Eine funktionale Gleichwertigkeit beim Zielanbieter schuldet der Anbieter nicht. Diese Pflicht trifft nach Art. 30 Abs. 1 Data Act nur Anbieter von Diensten auf Infrastrukturebene; kurzhand ist eine Anwendung. § 6 Entgelte (1) Für den Datenexport, den Wechsel und die Löschung erhebt der Anbieter kein Entgelt. (2) Unabhängig davon gilt: Bis zum 11. Januar 2027 dürfen nach dem Data Act höchstens die unmittelbar durch den Wechsel verursachten Kosten berechnet werden; ab dem 12. Januar 2027 sind Wechselentgelte vollständig unzulässig. Der Anbieter macht von der Übergangsmöglichkeit keinen Gebrauch. § 7 Mitwirkung des Nutzers (1) Der Nutzer benennt den gewünschten Ablauf (Wechsel, Export oder Löschung) und ruft die bereitgestellten Daten innerhalb des Abrufzeitraums ab. (2) Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen, insbesondere nach § 147 AO, § 257 HGB und § 14b UStG. Er sollte den Export daher rechtzeitig vor einer Kontolöschung durchführen. Der Anbieter bewahrt die Daten des Nutzers nach Ablauf des Abrufzeitraums nicht für ihn auf. § 8 Nach Vertragsende (1) Mit Ablauf des Abrufzeitraums werden die im Auftrag verarbeiteten Kunden-, Beschäftigten- und Dokumentdaten aus den aktiven Systemen gelöscht. Die Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden. (2) Soweit Infrastruktur-Dienstleister nach einer Löschung technisch unvermeidbare, vorübergehende Kopien führen, bleiben diese bis zur Überschreibung nach deren dokumentierten Löschzyklen gesperrt. Eine darüber hinausgehende Nutzung findet nicht statt. (3) Die Einzelheiten der Verarbeitung im Auftrag regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag. § 9 Änderungen dieses Anhangs Änderungen dieses Anhangs richten sich nach § 12 der AGB. Rein redaktionelle oder für den Nutzer ausschließlich vorteilhafte Änderungen können nach vorheriger Information wirksam werden; materielle Änderungen bedürfen einer erneuten aktiven Einbeziehung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Anbieter Rolsing & Kokorin GbR · Leanderweg 4, 56727 Mayen · USt-IdNr.: DE463642917 · E-Mail: hallo@kurzhand.de. Praktische Hinweise zum Export findest du in der Information zu Datenexport und Anbieterwechsel.